Eine Verkehrsabgabe, die in früheren Zeiten verbreitet beim Überschreiten einer Brücke durch Personen und Fahrzeuge erhoben wurde und in Bargeld zu entrichten war. Die Einnahmen aus der Gebühr waren in der Regel zur Abzahlung und zum Unterhalt des Bauwerks zweckgebunden.
- Siehe Ärariengeld, Armengeld, Brandgeld, Brückengeld, Chauseegeld, Citymaut, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Hammelgeld, Heeresgeld, Hochzeitstischgeld, Kindergeld, Schulgeld, Torgeld, Wägegeld, Wassergeld, Zunftgeld.