Überwachungsbehörde mit Sitz in Bonn mit weitreichenden Aufgaben, vor allem:
* Zulassung der Banken und Aufhebung der Zulassung,
* Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung der Geschäftsleiter,
* Anteilseigner-Kontrolle,
* Überwachung der wirtschaftlichen Lage der Institute einschliesslich der Liquidität
- und Ertragslage sowie
* Verfolgung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
- Die Jahresberichte des Amtes deuten darauf hin, dass das sprachliche Ausdrucksvermögen leitender Beamter (im Jahr 2000 immerhin 223 Planstellen des höheren Dienstes!) dort dürftig ist: es wimmelt von "Konzepten" und anderen Sprachtorheiten. Das Amt ging am 1. Mai 2002 mit seinen Aufgaben in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein.