Überwachungsbehörde für den gesamten Effektenhandel in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Im besonderen gehören zu den Aufgaben des Amtes
* Überwachung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten,
* Hinterlegung von Wertpapier-Verkaufsprospekten,
* Ermittlung von In-s/c/e/tielikten,
* Überwachung der /Ac/-/70c-Publizität sowie
* Überwachung der Publizität bei bedeutenden Stimmerechts-Veränderungen.
- Die Behörde ging am 1. Mai 2002 mit ihren Aufgaben in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf.