In Deutschland vom Bund im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) bege-bene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen l/l/e/tpap/e/törsen eingeführt.