Im Finanzsektor die von den Aufsichtsbehörden verhängten Ge/cfetrafen zur Ahndung von Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften. Gegen erlassene Bussgeldbescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können die Betroffenen
* zunächst ein Widerspruchsverfahren beantragen; wird der Widerspruch zurückgewiesen, so können
* die ordentlichen Gerichte angerufen werden.
- Siehe Sonderprüfung, Verwarnung.
- Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin; dort jeweils viele einzelne Fälle sowie Bericht über Rechtsbehelfe gegen Massnahmen der Behörde.