Wenn nicht anders definiert, die von der Aufsichtsbehörde ausgesprochene Einladung an die zu Beaufsichtigten (Banken, Versicherungen) zur Mithilfe bei der Erarbeitung neuer prudentieller Bestimmungen. Durch entsprechende Auswirkungsstudien wird erreicht, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften praxisnahe sind, und Vorschriften von den Betroffenen als sinnvoll (weil letztlich dem eigenen Geschäftsinteresse förderlich) anerkannt werden.