* Einen Chip (dünnes Halbleiterplättchen, meist aus einer Silizium-Kristallscheibe (Wafer) bestehend, auf dem sich eine integrierte Schaltung oder ein System integrierter Schaltkreise mit mikroelektronischen Bau
- und Schaltelementen befinden) enthaltende und damit
* programmierbare Kunststoff karte für den E-Geld-Verkehr sowie auch für die Bedienung von Zugangskontrollsystemen oder als Versichertenkarte.
- Als Substitut für Bargeldvon Bedeutung, da die Chipkarte
* aufgeladen (re-loaded) und
* durch Kartenleser (card reader) zur Bezahlung verwendet werden kann. Eine den Verkehr mit Chipkarten belastende Schwierigkeit bleibt das Einschleusen gefälschter und verfälschter Stücke.
- Siehe Ablehnung, Card Validation Code, Computerzahlung, Counterfeit Card, EMV-Richtschnur, Fälschungssicherung, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldbörse, elektronische, Interoptabilität, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, Netzgeldgeschäft, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Rahmenwerk für das Europäische Kartengeschäft, Ticketing, elektronisches.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (derzeitiger Stand bei Chipkarten; künftige Entwicklung; wichtige Übersichten).