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Chipkarte (smart card):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Einen Chip (dünnes Halbleiterplättchen, meist aus einer Silizium-Kristallscheibe (Wafer) bestehend, auf dem sich eine integrierte Schaltung oder ein System integrierter Schaltkreise mit mikroelektronischen Bau

- und Schaltelementen befinden) enthaltende und damit

* programmierbare Kunststoff karte für den E-Geld-Verkehr sowie auch für die Bedienung von Zugangskontrollsystemen oder als Versichertenkarte.

- Als Substitut für Bargeldvon Bedeutung, da die Chipkarte

* aufgeladen (re-loaded) und

* durch Kartenleser (card reader) zur Bezahlung verwendet werden kann. Eine den Verkehr mit Chipkarten belastende Schwierigkeit bleibt das Einschleusen gefälschter und verfälschter Stücke.

- Siehe Ablehnung, Card Validation Code, Computerzahlung, Counterfeit Card, EMV-Richtschnur, Fälschungssicherung, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldbörse, elektronische, Interoptabilität, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, Netzgeldgeschäft, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Rahmenwerk für das Europäische Kartengeschäft, Ticketing, elektronisches.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (derzeitiger Stand bei Chipkarten; künftige Entwicklung; wichtige Übersichten).

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