Gegenseitige Aufrechnung der Interbank-Verbindlichkeiten mit den Interbank-Forderungen; der verbleibende Saldo wird in Zentralbankgeld beglichen. Den Saldenausgleich zwischen (konzernmässig verbundenen) Unternehmen bezeichnet man demgegenüber als Netting.
- In Deutschland stellt sich die Deutsche Bundesbank und ihre Filialen zur Abwicklung des Clearing-Verkehrs zur Verfügung.
- Siehe Euroclear, Kompensation, Netting.
- Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 145 f.