* Prolongationsgebühr, im Handel mit Effekten gewöhnlich vom Verkäufer getragen.
* Im Warenterminhandel die gewöhnliche Marktnotierung, bei welcher der Kassapreis tiefer ist als der Terminpreis.
* Der Unterschied zwischen dem Kassakurs und dem Terminpreis einer Ware. Diese Differenz gilt im wesentlichen als Ausdruck der Finanzierungskosten.
- Siehe Call, Markt, inverser, Option, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Warentermin-Kontrakt.