Vertrag, bei dem ein Unternehmen Aktiva, die für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter bestimmt sind, auf ein Treuhandunternehmen auslagert, welches diese Beträge dann in verschiedene Finanzinstrumente anlegt.
- Siehe Outsourcing, Pensionsverpflichtungen.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 (Fragen der Erlaubnis), Jahresbericht 2005 der Ba-Fin, S. 188 (Treuhänder unterliegen der Erlaubnispflicht, wenn diese nicht Mutter-, Tochter
- oder Schwesterunternehmen (Konzernprivileg) sind).