* Im finanztechnischen Sinne ein Kreditgeschäft, bei dem die Bank als Darlehngeber dem Darlehnsnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung über-lässt. Der Darlehnsnehmer verpflichtet sich gemäss Vertrag zur Rückzahlung und Verzinsung.
* Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nämlich Geld, das gegen Zins zur Verfügung gestellt wird.
- Siehe Aktivgeschäft, Annuitätsdarlehn, Arbeitsgeber Darlehn, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Schwundgeld, Verbriefung, Verzinsung, Wucher, Zins(satz).
- Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition * im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehn seit 2004).