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Deckungsgeschäft (covering transaction):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung.

* Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt.

- Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

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