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Deckungsprüfung (coverage control):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei P/anc/ör/e/-Emittenten. Untersucht wird dabei, ob die als Deckung für die Pfandbriefe dienenden Vermögenswerte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 ff. (Kontrollen auch bei Landesbanken und Sparkassen; aufgeschlüsselter Prüfungsbericht), S. 119 (neue Deckungsregisterverordnung).

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