Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei P/anc/ör/e/-Emittenten. Untersucht wird dabei, ob die als Deckung für die Pfandbriefe dienenden Vermögenswerte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 ff. (Kontrollen auch bei Landesbanken und Sparkassen; aufgeschlüsselter Prüfungsbericht), S. 119 (neue Deckungsregisterverordnung).