Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen.
- Siehe Aktienkurs-Risiko.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.