Der Rückzug eines Emittenten von der Börse. In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht
- Obwohl das Delisting eine wesentlich veränderte Bedingungen der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland (noch) keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine Veränderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt.
- Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens führt in der Regel zu einer Schädigung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrückt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen.
- Siehe Deregistrierung, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.