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Dematerialisierung (dematerialisation):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfä-higeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren.

- Siehe Börse, elektronische, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.

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