* Aufbewahrungsort von wertvollen Gegenständen; im besonderen ein Bankschliessfach.
* Das von einer Bank geführte l/1/e/tpap/er-Konto für einen Kunden, manchmal auch auf die Konten gesamthaft bezogen. In Deutschland zählte man Mitte 2005 gut 34 Millionen Depots.
* Abteilung einer Bank, die mit dem Verwahren von Gegenständen allgemein und von Wertpapieren im besonderen befasst ist.
* Andere Bezeichnung für Portefeuille.
- Siehe Depotbank, Depotgesetz, Verwahrstelle, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung.