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Derivate-Informationspflicht (derivate I

Bedeutung des Finanzbegriffs

In Deutschland auf-sichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im Derivatgeschäft. Im einzelnen müssen Informationen über

* den Basiswert,

* die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Funktionsweise der Produkte (vor allem die Bedeutung der Laufzeit für das Aufgeld, der Ausübungsart., der Hebelwirkung, der Liquidität und Volatilität des Marktes und gegebenenfalls des Stillhaltemskos),

* den Ertrag,

* das Kursrisiko,

* das Währungsrisiko und

* das Bonitätsrisiko zur Verfügung gestellt werden. Die Aufklärungspflicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien im einzelnen konkretisiert und überwacht.

- Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, IAS 39, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.

- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 146 (Anzeigepflichten für Fonds nach der Derivateverordnung).

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