In Deutschland auf-sichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im Derivatgeschäft. Im einzelnen müssen Informationen über
* den Basiswert,
* die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Funktionsweise der Produkte (vor allem die Bedeutung der Laufzeit für das Aufgeld, der Ausübungsart., der Hebelwirkung, der Liquidität und Volatilität des Marktes und gegebenenfalls des Stillhaltemskos),
* den Ertrag,
* das Kursrisiko,
* das Währungsrisiko und
* das Bonitätsrisiko zur Verfügung gestellt werden. Die Aufklärungspflicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien im einzelnen konkretisiert und überwacht.
- Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, IAS 39, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 146 (Anzeigepflichten für Fonds nach der Derivateverordnung).