Zusage der Devisenbehörde,
* eine beantragte Summe an ausländischen Zahlungsmitteln
* zu einem bestimmten Zeitpunkt und
* für den im Gesuch bezeichneten Zweck bereitzustellen. Dabei muss beurteilt und entschieden werden, ob das vom Antragsteller bezeichnete Geschäft devisenpolitisch (from the foreign exchange point of view) opportun ist. -Siehe Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisen-Vorleistung, Devisen-Zwangswirtschaft, Einfuhr
- und Zahlungsbewilligung, Parallelitätsangebot.