* Die Einzahlung der Käufer der Anleihe sowie die laufenden Zinszahlungen des Emittenten erfolgt in einer anderen Währung als die spätere Rückzahlung des Anleihebetrages bei Fälligkeit.
* Die Rückzahlung einer Anleihe bei Fälligkeit wird alternativ in zwei Währungen (bei unbeschränktem, freien Wahlrecht zwischen beiden Währungen) gewährleistet.
- Siehe Denominierung, Emission, indexierte, Referenzwährung, Valutenklausel.