* Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung
* einmalig, um jemanden vertragswillig zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld),
* laufend, um ihn vertragstreu zu halten; auch Draufgeld genannt.
* Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten (etwa: Elberfeld) an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt.
* Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen
* seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder
* seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie).
* Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gaststätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag).
- Siehe Anerkennungsprämie, Draufgeld, Handgeld, Schmiergeld, Taxe, Transaktionsbonus.