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Douceur (douceur; tip):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung

* einmalig, um jemanden vertragswillig zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld),

* laufend, um ihn vertragstreu zu halten; auch Draufgeld genannt.

* Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten (etwa: Elberfeld) an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt.

* Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen

* seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder

* seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie).

* Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gaststätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag).

- Siehe Anerkennungsprämie, Draufgeld, Handgeld, Schmiergeld, Taxe, Transaktionsbonus.

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