Durch die E-Geld-Richtlinie 2000/46/EG wurden die Bankgeschäfte "Geldkartengeschäft" und "Netzgeldgeschäft" zu dem neuen Bankgeschäftstatbestand "E-Geldgeschäft" zusammengefasst. Entsprechend wurden "E-Geld-Institute" als eigene Gattung in das KWG aufgenommen.
- Siehe Netzgeldgeschäft, Rücktausch-Verpflichtung.
- Vgl. dazu den Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2001, S. 175; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21.