Kreditinstitute sind aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität zu einzurichten; vgl. für Deutschland § 25a KWG.
- Siehe Auslagerung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Datei-Verwaltung, zentralisierte, IT-Risiken, Risiko, operationelles, Technologierisiken.