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EDV-Sicherheit (security in Information

Bedeutung des Finanzbegriffs

Kreditinstitute sind aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität zu einzurichten; vgl. für Deutschland § 25a KWG.

- Siehe Auslagerung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Datei-Verwaltung, zentralisierte, IT-Risiken, Risiko, operationelles, Technologierisiken.

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