In der Fachsprache des Schmuckgewerbes Gegenstände, die lediglich zu einem Drittel aus Gold (Gold 333; 8 Karat) bestehen; der Rest der Masse machen Kupfer, Silber, Nickel und andere Metalle bzw. Metallmischungen aus. Dennoch darf in Deutschland
- abweichend von den Bestimmungen in fast allen anderen Ländern
- solche Waren "Gold" genannt und Schmuck daraus mit dem Feingehaltstempel "333" versehen werden. Im Zuge globaler bzw. EU-weiter Harmonisierungen ist jedoch abzusehen, dass diese Legierung durch den international weiter verbreiteten Minimalstandard Gold 375 (9 Karat) abgelöst werden wird.
- Siehe Edelmetalle, Drittelgold.