* Wertpapiere, die
* in gleicher Gattung vertretbar (fungibel) sind, und
* an Börsen zum massenweise gehandelt werden können oder an mehr als zwanzig Kunden verkauft werden. Meistens wird in der Praxis nicht zwischen Wertpapieren (Oberbegriff: Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft) und Effekten unterschieden.
* Wertpapiere, die im Tafelgeschäft (als "effektive Stücke") lieferbar sind.
* Die bewegliche Habe, die Habseligkeiten (belongings) eines Wirtschaftssubjektes.
- Siehe Depotgesetz, Tafelgeschäft, Vertretbarkeit, Wertpapiere, marktfähige.