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Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB (I

Bedeutung des Finanzbegriffs

In Deutschland während der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware importieren zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen. -Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.

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