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Einzelfirma, bankliche (individual bank

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wer in Deutschland gewerbsmässig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, und dazu einer schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde benötigt, darf seinen Betrieb nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns betreiben. Dies schreibt § 2a KWG zwingend vor; vgl. auch § 35, Abs. 2 KWG. Dazu darf sich nach § 39 KWG (ausser in Ausnahmefällen) "Bankier" nennen.

- In der Schweiz sind Privatbanquiers zugelassen und bedienen insonders in Genf, Basel und Zürich ausgewählte Kunden oder sind in bestimmten Marktsegmenten tätig.

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