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Einziehung (redemption; confiscation):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Der (vorzeitige) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of call-back) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt.

* Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Ge/cfecheinen und Papieren aller Art.

* Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor.

- Siehe Counterfeit Card, Geldwäsche, High risk countries, Offshore-Finanzplätze, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

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