* Der (vorzeitige) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of call-back) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt.
* Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Ge/cfecheinen und Papieren aller Art.
* Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor.
- Siehe Counterfeit Card, Geldwäsche, High risk countries, Offshore-Finanzplätze, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.