Aufnahme von Geldschulden, deren Rückzahlung
* durch den Kurs einer anderen Währung,
* durch den Preis eines Edelmetalls (Gold, Platin),
* durch den Preis bzw. l/l/e/tvon anderen Gütern oder
* durch den Stand des Index der Konsumentenpreise bestimmt werden soll. In Deutschland wurde im März 2006 erstmals eine Emission mit Bindung an den Harmonisierter Verbraucherpreisindex seitens des Bundes begeben ("Inflationsbond"). -Siehe Anleihe, indexgebundene, Condor-Anleihe, Doppelwährungsanleihe, Referenzwährung, Swap, inflationsindexier-ter, Valutenklausel, Zinsswap.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2004, S. 77 f, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S, 41 (Rendite-Abstand zwischen normalen und indexierten Emissionen als Mass für die Inflationserwartungen).