Wer in Deutschland an der Börse im Bereich Neuer Markt die Zulassung zum Handel beantragte, musste in der vom Verkaufsprospekt-Gesetz vorgeschriebenen Form und nach den dort vorgeschriebenen Einzelheiten seine Verhältnisse offenlegen.
- Siehe Börsenzulassungsprospekt, Prospekt-Datenbank, Unternehmensbericht, Wertpapier-Verkaufsprospekt.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 139 ff. (neues Prospektrecht).