* Entität, die aus der Begebung eines Wertpapiers oder eines anderen Finanzinstruments verpflichtet ist.
* Eine Geldkarten ausgebende Bank, auch Ausgeber und Issuer genannt.
* Rechtliche Einheit, die in einem Währungsgebiet Ge/c/in Umlauf gibt; in der Regel der Staat oder die Zentralbank.
- Vgl. wegen allfälliger Interes-senskonflikte bei der Begebung von Wertpapieren Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 f.