* Im engeren Sinne Leistungen des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsvertrags.
* In weiterem Sinne auch Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers, die (über eine vereinbarte Zeit hindurch) an den Entlassenen weiterhin geleistet werden (post-employment benefits).
- Siehe Abfindungsgeld.