-

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Erlaubnis (licence):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wer in Deutschland jederart Finanzdienstleistungen erbringen bzw. Finanzgeschäfte betreiben will, bedarf hierzu gemäss § 32 KWG einer schriftlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Behörde kann die Erlaubnis entziehen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist bzw. ausgesprochene Verwarnungen an den Finanzdienstleister ohne Folge bleiben.

- Siehe Bankenrichtlinie.

- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 76 f. (Grenzfragen dazu), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 116 (Erlaubnisentzug als "ultima ratio"), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 191 f. (hohe Zahl von Verdachtsfällen; auch gegen Banken, bei denen die Betreiber unerlaubter Geschäfte Konten unterhalten, kann die BaFin vorgehen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Kategorie