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Ersterwerber (first taker):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wirtschaftssubjekte, die ein erstmals ausgegebenes Wertpapiere ihr Potfolio übernehmen. Die Aufsichtsbehörden oder/und die Zentralbanken veröffentlichen in der Regel eine entsprechende Ersterwerber-Statistik (statistics on the first placing of securities).

- Siehe Begebung, Konzertzeichner, Underwriter, Zweitplazierung.

- Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Finanzmärkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB; dort fein aufgegliederte Zahlen.

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