Aufsichtsrechtlicher Begriff im Zuge von Solvency-ll; es bezeichnet den Zeitwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme bei Versicherungen. Verlangt wird hierbei, dass die künftigen Ausgaben für Schadenzahlungen nach mathematisch-statistischen Methoden vorausberechnet und abgezinst werden müssen.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 49 (einheitliche Berechnungsart nach Solvency-ll).