Internationaler Währungsverbund, im März 1979 in Kraft getreten. Im Mittelpunkt des EWS stehen
* die Festsetzung der Leitkurse und
* die Bandbreite der Kursschwankungen der einzelnen Währungen.
- Nach der am 1. Januar 1999 erfolgten Einführung des EUR regelt nun das EWS (oft "EWS-2" genannt) die l/l/ec/7se//cursgestaltung zwischen dem EUR und den Währungen der meisten derjenigen Länder, die zwar Mitglied der EU sind, nicht aber dem Eurosystem angehören.
- Siehe Währungsschlange, Wechselkursmechanismus II.
- Vgl. die laufenden Werte im Anhang "Statistik des Euro-Währungsbiets", Rubrik "Wechselkurse" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.