Wenn nicht anders definiert, der Betrag, zu dem ein Vermögenswert im Geschäftsverkehr zwischen sachkundigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter Marktbedingungen getauscht werden könnte. Im so definierten Sinn ist der Fair Value als Marktwert oder als Verkehrswert zu begreifen und wird auch im Zuge der IAS verwendet. Freilich wirft das im einzelnen vielfältige Probleme auf, je nachdem, um welchen Vermögensgegenstand (etwa: Immobilien, Kapitalstock, immaterieller Vermögenswerte, Finanzinstrumente) es sich handelt.
- Siehe Audit, Bewertung, Inventarwert, Zeitwert.
- Vgl. Jahresbericht 2005, der BaFin, S. 56 f. (zur Fair Value Option bei ISA 39), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 57 (Bewertungsfragen bei den Verbindlichkeiten einer Versicherung).