Alte Ge/c/abgabe in Deutschland
* beim Tod eines Erblassers (Vorläufer der heutigen Erbschaftsteuer) oder
* beim Besitzwechsel von Grundstücken (Vorläufer der heutigen Grunderwerbsteuer). Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal der Armenkasse zugewiesen.
- Siehe Armengeld, Kauffreigeld Kumutgeld, Sterbegeld.