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Fallgeld (accural duty):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Alte Ge/c/abgabe in Deutschland

* beim Tod eines Erblassers (Vorläufer der heutigen Erbschaftsteuer) oder

* beim Besitzwechsel von Grundstücken (Vorläufer der heutigen Grunderwerbsteuer). Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal der Armenkasse zugewiesen.

- Siehe Armengeld, Kauffreigeld Kumutgeld, Sterbegeld.

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