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Festungsgeld (fortressing duty):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Abgabe, die früher von den Bürgern einer durch eine Befestigungsanlage (Bastion, Bastei) geschützten Ansiedlung zu entrichten war.

* Durch Reichsabschiede 1542 und 1576 eingeführte Steuer zur Abwehr der Osmanen ("Türkenzieler"; Zieler = zweckgebundene (einmalige) Abgabe).

- Siehe Kriegsanleihe, Schirmgeld, Schutzgeld.

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