* Sicher angelegte Geldbeträge zur allfälligen Bedienung von (Klein)Anlegern bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank.
* In den USA muss auch an Warenbörsen ein bestimmter Promillesatz vom Wert eines Kontraktes bzw. ein Prozentsatz von den Einnahmen eines Börsenmaklers in einen von den Aufsichtsbehörden überwachten Garantiefonds einbezahlt werden.
- Siehe Einlagensicherung.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Schwierigkeiten der Ermittlung eines Entschädigungsbetrags durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Betrugsfall Phoenix).