Vor allem in Zusammenhang mit Leveraged Buy-outs von Kreditverträgen gesagt, die besondere Vorschriften zum Schütze der Gläubiger enthalten. So muss die Zielgesellschaft in der Regel ganz bestimmte, in Kennzahlen ausdrückbare Bilanzverhältnisse einhalten. Bei einer Verletzung dieser vertraglichen Bestimmungen haben die Gläubiger in der Regel ein Rücktrittrecht, oder es werden ihnen erweiterte Gläubigerrecht eingeräumt.
- Siehe Cash-Sweep-Vereinbarung, Covenant Cure.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 ff. (S. 16: Übersicht des Finanzierungsgefüges; S. 21: Definition "Financial Covenants")