* Ein Vorgang, bei dem mehrere Finanzprodukte so ausgewählt und aneinander gekoppelt werden, dass sie den ganz besonderen Anliegen und Zielen eines Anlegers bzw. auch eines Darlehn suchenden Unternehmens entsprechen.
* Als Lehre die systematische Darstellung der Möglichkeiten und Auswirkungen des Zusammenspiels mehrerer Finanzprodukte. In diesem Sinne als eigener Wissenschaftszweig seit etwa 1980 aufgekommen, haben sich die bezüglichen Erörterungen stark mathematisiert; gleichzeitig damit koppelte sich die Theorie immer mehr von der Realität (vor allem: juristische Gegebenheiten im jeweiligen Staat; global und heimatstaatlich geltende steuerliche Gesichtspunkte; aufsichtsrechtliche Beschränkungen; volkswirtschaftliche Grunddaten in dem jeweiligen Anlageland) ab und entfernte sich zunehmend von der klassischen Finanzanalyse.