* Allgemein jeder Vertrag, der für beide Parteien gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlung begründet.
* Eine Unterform ist der Versicherungsvertrag (Insurance contract). Hier verspricht die eine Partei (Versicherungsgeber; insurer, Insurance underwriter) der anderen Partei (Versicherungsnehmer; insuree, policy holder), die im Gegenzug sofort eine Prämie entrichtet, eine spätere Zahlung. Diese Zahlung ist insofern bedingt, als sie nur beim Eintritt eines vorab genau festgelegten Ereignisses zu leisten ist.
- Siehe Risiko, Transaktion, Versicherungsvertrag.