Rückversicherer bieten einem Erstversicherer einen Versicherungsschutz für
* derzeitige und zukünftige Schadenereignisse (Prospektivgeschäft) oder
* vergangene Schadenereignisse (Retrospektivgeschäft) an. Die Aufsichtsbehörden betrachten solche Risiko-Transfers allgemein mit Misstrauen.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 13 f. (Bedingungen für entsprechende Verträge; Berichtspflicht, lAS-Richtlinien), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 (aufsichtsrechtliche Vorschriften werden eingeführt).