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Finanzunternehmen (financial firms):

Bedeutung des Finanzbegriffs

In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Vertragsvermittlung und Finanzberatung.

- Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.

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