In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Vertragsvermittlung und Finanzberatung.
- Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.