In einzelnen verschiedenartige und teilweise fein ausgeklügelte Glücksverträge in Bezug auf künftige Preise einzelner Titel bzw. auch Indizes. Entsprechende Anbieter solcher Geschäfte betreiben Anlage-Vermittlung und bedürfen einer Erlaubnis.
- Sie Wettbüros.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (Darstellung der Finanzspread-Wetten):