Gemäss IAS ist bei einem Unternehems-Erwerb ein allfälliger Plussaldo der Anschaffungskosten über den vom Erwerber am Tag des Tauschvorgangs erworbenen Anteil an den Vermögenswerten und Schulden als Geschäfts
- oder Firmenwert zu bezeichnen. Dieser Überschuss muss als Vermögensteil behandelt und planmässig über die Nutzungsdauern abgeschrieben werden. Hierbei ist im Normalfall von einer Nutzungsdauer von zwanzig Jahren auszugehen.