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Fischpfennig (fishing fee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung vertraglich zu leistendes Fischlieferungen (Gilt = Abgabe, die als Bringschuld (an den Grundherrn) zu leisten war).

* Zahlung in Bargelder das Recht, in (herrschaftlichen bzw. öffentlichen) Gewässern den Fischfang bzw. die Fischzucht betreiben zu dürfen, auch Fischzins genannt.

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