* Das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und verwaltete Sondervermögen (Kapitalstock), über das Anteilscheine ausgegeben werden.
* Versicherungstechnisch das beim Kapitaldeckungsverfahren in Zusammenhang mit der Altersvorsorge angelegte gebundene Vermögen.
* In der öffentlichen Hausaltswirtschaft das für bestimmte Zwecke zur Verfügung stehende Geld.
- Man liest in jüngster Zeit häufig "Fond", was eine grottenfalsche Schreibweise ist; "Fond" ist nämlich in der deutschen Sprache das Innere eine Automobils.
- Siehe Ablauffonds, Captitive Fund, Garantiefonds, Hedge-Fonds, Pensionsfonds, Pensionskasse.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der Ba-Fin, S. 210 ff. (neue rechtliche Bestimmungen ab 2004), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 179 (Gliederung der Fonds), S. 180 (Investmentmeldeverordnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 143 (Prospektpflicht für Vermögensanlagen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 36 f. (neuere aufsichtsrechtliche Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.