Wenn nicht anders definiert, die Übertragung des Kapitalstocks (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft auf ein anderes Sondervermögen derselben Gesellschaft mit dem Ziel, die Fonds-Palette zu straffen. Derartige Umschichtungen bedürfen in Deutschland der aufsichtsrechtlichen Einwilligung. -Siehe Annoucement, Switcher, Umbrella-Fonds.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145.